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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland: EU verabschiedet neue Richtlinie

Die Europäische Kommission hat sich auf neue Regeln zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland geeinigt. So sollen die Mitgliedstaaten die Entsendung eindeutig definieren, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden, die mit der Entsendung die Beschäftigungsvorschriften umgehen.

Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollen künftig die Behörden über Zahl und Identität ihrer Angestellten informieren und deren Einsatz dokumentieren. Gegen Entsendefirmen verhängte rechtliche Sanktionen können EU-weit durchgesetzt werden. Außerdem einigten sich die EU-Minister auf die Stärkung nationaler Aufsichtsbehörden im Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit.

Schnelle Umsetzung der Richtlinie über Entsendung gefordert

Sozialkommissar László Andor dazu: „Es ist dringend erforderlich, die von der EU vorgesehenen Garantien zum Schutze der Rechte von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so zu stärken, dass sie auch in der Praxis eingehalten werden, und im Interesse der Unternehmen in der Union für Rechtssicherheit und Transparenz zu sorgen.“ Weiter appelliert er an das Europäische Parlament und den Rat, die Richtlinie so bald wie möglich zu verabschieden.“

Die bestehende Regelung aus dem Jahr 1996 soll Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Löhne oder Sicherheit festlegen, etwa für Bauarbeiter oder Feldarbeiter aus Osteuropa, die zeitweilig in anderen EU-Ländern arbeiten. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass die Regeln für die entsandten Arbeitnehmer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oft unzureichend angewandt werden. Die Kommission hatte daher im März 2012 Vorschläge für eine bessere Anwendung der Entsenderichtlinie vorgelegt. Eine Annahme des derzeitigen Vorschlags durch EU-Parlament und Rat würde die wirksame Durchsetzung der bestehenden Entsenderichtlinie in der Praxis verbessern und damit Sozialdumping verhindern.

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