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Reisevertrag: Namensklausel jetzt ungültig

Eine Klausel in einem Reisevertrag, die es dem Veranstalter ermöglicht, bei Namensänderungen beliebig hohe Kosten zu verlangen, ist unrechtmäßig. Das hat jetzt ein aktuelles Gerichtsurteil ergeben.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Veranstalter, bei dem die Namensänderung im Reisevertrag laut Kleingedrucktem bis zu 100 Prozent des Reisepreises oder sogar mehr kostete. Und zwar unabhängig davon, ob nur ein Tippfehler korrigiert oder ein Ersatzreisender benannt wird. Das ist eindeutig zu viel. Die Reiseveranstalter dürfen nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen, so das verbraucherfreundliche Urteil der Münchner Richter.

Namensklausel im Reisevertrag jetzt unrechtmäßig

Zur Begründung wurde laut den ARAG-Rechtsexperten ausgeführt, dass höhere Forderungen Kunden derart abschrecken könnten, dass sie die Reise gar nicht erst antreten, statt beispielsweise den nach einer Heirat geänderten Namen umschreiben zu lassen. Die von einem Reiseveranstalter verwendete Klausel „Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises und mehr anfallen,“ wurde daher für unwirksam erklärt (LG München, Az.: 12 O 5413/13).

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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Foto: © Klaus Eppele – Fotolia.com