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Schadensersatz bei verschobenem Flug

In der Tourismusbranche kommt es oft vor, dass früh gebuchte Reisen verschoben werden oder nachträglich Zwischenhalte eingeplant werden, was die Reisezeit verlängert. In einem konkreten Fall war der Rückflug vom Vormittag um mehr als sieben Stunden nach hinten verschoben worden.

Weil die Eltern des mitreisenden Jungen dies für unzumutbar hielten, hatten sie für sich und den Sprössling Tickets für einen anderen Flug gekauft. Der Teenager hätte nämlich nach den Ferien sonst nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen können, wenn er den vom Unternehmen verschobenen Flug genommen hätte.

Die Eltern hatten daher einen früheren Ersatzflug gebucht – und forderten diese Kosten vom Reiseveranstalter zurück. Das Amtsgericht Hannover billigte dieses Vorgehen nun. Laut den ARAG-Rechtsexperten muss der Anbieter tatsächlich die Mehrkosten für die Umbuchung der ganzen Familie übernehmen (AG Hannover, Az.: 523 C 14236/12).

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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Foto: © senkaya – Fotolia.com