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Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung sollen erschwert werden

Die EU Kommission hat überraschend eine Änderung der Fluggastrechteverordnung vorgeschlagen. Diese bedeuten nach Angaben des Betreibers der Portals www.flugverspätung.com und www.profluggast.de Verschlechterungen für den Verbraucher insbesondere im Hinblick auf ausgleichspflichtige Flugverspätungen.

Würde der EU-Vorschlag umgesetzt, wären beispielsweise für das Jahr 2012 rund 60 Prozent der Flüge nunmehr nicht mehr (ausgleichspflichtig) verspätet gewesen.

Während andere Länder (USA, Thailand etc.) zunehmend den europäischen Vorgaben und damit auch der EU-Rechtsprechung folgen und ihren Bürgern einen Ausgleich für die entstandene Wartezeit und den damit verbunden Zeitverlust auf den Flughäfen bei großer Verspätung gewähren, soll nun die Anzahl der bislang ausgleichspflichtigen Flugverspätungen massiv zu Lasten der Verbraucher verringert werden.

Ausgleich erst nach fünf Stunden Flugverspätung statt drei

So soll künftig anstelle von drei Stunden erst ab einer Flugverspätung von fünf Stunden von einer großen (ausgleichspflichtigen) Flugverspätung gesprochen werden. Zudem sollen sämtliche EU Flüge einen maximalen Ausgleichsanspruch von 250 Euro begründen (bislang 400 Euro), während dies bislang lediglich für EU-Flüge unter 1.500 Flugkilometern galt.

Bei längeren Flügen soll sogar erst ab einer Wartezeit von mehr als neun Stunden (Flugstrecke zwischen 3.500 km und 6.000 km) oder erst ab einer Wartezeit von mehr als 12 Stunden (Flugstrecke mehr als 6.000 km) ein Ausgleich für die lange Flugverspätung erfolgen.

Die geplante Regelung ist laut profluggast.de ein Freischein für die Fluggesellschaften, die Verbraucher auf ihren gepackten Koffern in den Flughäfen sitzen zu lassen.

Alarm schlagen auch führende deutsche Reiserechtler wie Prof.Dr. Ernst Führich www.reiserecht-fuehrich.de/ und Prof.Dr. Ronald Schmid www.ronald-schmid.de/bemerkungen-zum-vorschlag-der-eu-kom…

 

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