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Unfall auf Bergtour: Reiseveranstalter haftet

Erleiden Urlauber auf einer gebuchten Bergtour einen Unfall, haftet unter Umständen der Reiseveranstalter. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Urteil die Verkehrssicherungspflichten der Reiseveranstalter im Bergsport und damit die Haftungsfragen neu definiert.Darauf weisen die Rechtsexperten der ARAG hin.

Seit diesem Urteil muss unter anderem der Reiseveranstalter Sicherheitsaspekte bereits bei der Auswahl und Planung der Bergtour berücksichtigen. Er ist insbesondere verpflichtet, ein Sicherheitskonzept für jede Bergtour auszuarbeiten. Zudem muss der Veranstalter die beauftragten Bergführer instruieren, die speziell für diese Tour erarbeiteten Sicherheitsregeln einzuhalten.

Reiseveranstalter muss Spezialwissen für Bergtour mitteilen

Der Reiseveranstalter ist außerdem vor und während einer Tour für die Sicherheit seiner Kunden verantwortlich. Ebenfalls muss er sein Spezialwissen bezüglich der Gefahren einer Tour dem Kunden mitzuteilen. Es reicht laut den ARAG-Rechtsexperten nicht, im Katalog lediglich die körperlichen Anforderungen einer bestimmten Tour zu beschreiben. Auch die speziell mit dieser Tour verbundenen Risiken müssen im Prospekt benannt werden (OLG München, Az.: 8 U 2053/01).

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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Foto: © Jakob Radlgruber – Fotolia.com