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Medikamente im Ausland: Was zu beachten ist

Wer aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen ist, sollte immer eine aktuelle Bescheinigung des Hausarztes dabei haben, aus der die persönliche besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden. Das empfiehlt das Auswärtige Amt.

Generell nutzen Reisende ihren Urlaub gerne dazu, um sich mit preiswerten Arzneimitteln einzudecken. Die Zollbestimmungen begrenzen die Bevorratung jedoch: Eine Einfuhr nach Deutschland ist nur für den persönlichen Bedarf erlaubt, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Achtung bei frei verkäuflichen Präparaten

Sind rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland zugelassen, so können diese auch innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Norwegen, Island und Liechtenstein gekauft und dann hierzulande eingeführt werden. Im Falle von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten sollten Urlauber vorsichtig sein. Der Grund: Weil Deutschland so strenge Auflagen hat, sind viele nicht rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem Ausland hier nicht zugelassen.

Absolut verboten ist es, Medikamente aus Nicht-EU-Ländern zu importieren. Eine Ausnahme besteht lediglich in dem Fall, dass Arzneimittel mit nach Hause genommen werden, die man im Ausland akut benötigt hat. Der Postversand von Medikamenten aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland ist ebenfalls nicht zulässig.

Versandapotheken außerhalb der EU in Deutschland nicht zugelassen

Wer kostengünstig Arzneimittel aus dem Ausland übers Internet bestellen möchte, sollte vorher prüfen, ob die Bezugsquelle seriös ist. Medikamente, die über deutsche Versandapotheken und von Anbietern aus der EU angeboten werden, sind unbedenklich. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information informiert Verbraucher zu diesem Thema. Wegen der fehlenden Sicherheit ist es Privatpersonen grundsätzlich verboten, Medikamente in Ländern außerhalb der EU zu bestellen.

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