Vorher bekannte Insektenplage ist Reisemangel
Ist ein Veranstalter darüber informiert, dass es in einem Reisegebiet eine Plage mit gesundheitsschädlichen Insekten gibt, muss er seine Kunden vor Reiseantritt informieren. Macht er das nicht, steht Reisenden eine Reisepreisminderung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24- O 12/10).