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Neues zur Riester-Rente im Ausland

Rentner, die sich entscheiden Deutschland zu verlassen, um dauerhaft außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes zu leben, müssen ihre gesamte Riester-Förderung an den Staat zurückzahlen. Immerhin fordert der Staat die Gesamtsumme nicht sofort zurück.

Der Riester-Kunde muss 15 Prozent der auszuzahlenden Rente solange abführen, bis die vollständige staatliche Förderung beglichen ist. Vor dem Hintergrund, dass bei einer vierköpfigen Familie Zulagen von bis zu 154 Euro plus bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr anfallen, kann das über die Jahre viel Geld sein. Zu diesen Ländern zählen unter anderem afrikanische, amerikanische und asiatische Nationen sowie die Schweiz.

Innerhalb der EU erhalten Auslandsrentner die vollen Bezüge, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2009 entschieden (Az.: C-269/07).

Bis dato mussten Ruheständler ihre staatlichen Zulagen – die Fördergelder, die sie jährlich für ihren Riester-Vertrag erhalten – zurückzahlen, wenn sie außerhalb Deutschlands lebten. Denn nur wer “unbeschränkt steuerpflichtig” in Deutschland war, hatte Anspruch auf den Rentenzuschuss.

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Foto: © N-Media-Images – Fotolia.com