Gesetzliche Krankenkassen (GKV) dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Laut einer dpa-Meldung hat das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht daran Anstoß genommen. Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, so ein Ministeriumssprecher. Nach seinen Worten dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher “keine gesetzliche Ermächtigung”.
Auslandskrankenschutz der GKV gilt nur in EU
Hintergrund: Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort können Patienten zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
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