Wer bei seiner Auslandsversicherung Arztrechnungen aus Spanien einreicht, muss damit rechnen, dass die Regulierer diese genauer prüfen und alle Formalien eingehalten haben wollen. Der Grund: Ein vermutlich aus der Schweiz stammender Betrüger hat auf der beliebten Ferieninsel Mallorca sein Unwesen getrieben. Darauf weist das Verbraucherschutz-Portal www.vsspanien.info hin.
Arztbesuch nur auf Rechnung und mit Quittung zahlen
Demnach schließt der Betrüger im Internet Reisekrankenversicherungen ab und behandelt sich dann als falscher Arzt selbst. Auch die Rechnung mit dem phantasievollen Namen „Facharztzentrum Medic Beach Palma de Mallorca“ stellt er auf den Namen eines fiktiven Versicherten aus und lässt sich den Betrag von der Versicherung erstatten. Nicht ausgeschlossen werden kann zudem, dass auch gutgläubige Patienten behandelt und zur Kasse gebeten werden, denn der falsche Arzt hatte im Internet mit einem Notdienst geworben, über den er deutsche Touristen tatsächlich gegen Barzahlung behandelte. Werner Links vom Verbraucherschutz Spanien rät: „Residenten und Reisende in Spanien sollten immer nur gegen Rechnung und Quittung zahlen.“ Dabei sollte diese unbedingt die Anschrift und Telefonnummer des Arztes (ratsam ist die Festnetznummer), die Rechnungs- sowie die Steuernummer des Arztes (z.B. X2985376-L) enthalten. Ebenfalls dokumentiert sein sollten die Zulassungsnummer der spanischen Ärztekammer (z.B. Col No 7777) sowie die Diagnose und Behandlung.
Keine Gebührenordnung für Ärzte in Spanien
Hintergrund: Generell haben EU-Bürger in Spanien die Möglichkeit, sich in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens behandeln zu lassen. Dies sind die öffentlichen Krankenhäuser und die so genannten Urgencias (vergleichbar den Polikliniken), welche die Versorgung für Stadtteilbezirke oder Gemeinden sicherstellen. Die Behandlung dort ist für EU-Bürger mit der Versichertenkarte einer deutschen Krankenversicherung kostenlos. Wer einen Arzt in der freien Niederlassung oder eine Privatklinik aufsucht, wird als Privatpatient behandelt. In Spanien gibt es jedoch keine verbindliche Gebührenordnung für Ärzte. „Das bedeutet, dass der Arzt oder die Privatklinik die Leistung nach eigenem Ermessen im Rahmen unverbindlicher Gebührenempfehlungen der spanischen Ärztekammer berechnet“, erläutert Links vom Verbraucherschutz.
Deutsche Kassen erstatten nur einen Bruchteil
Die Konsequenz für den gesetzlich versicherten Patienten: Die Kassen erstatten nur einen Bruchteil der Arztrechnung, Privatversicherungen könnten sich dann an Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht beteiligen. Niedergelassene, vor allem deutsche Ärzte behandeln in der Regel nur bei Barzahlung. Der Patient muss also in Vorkasse treten. Privatkliniken stimmen in der Regel ihre Kosten im Vorfeld mit dem Versicherungsträger ab und lassen sich die Kostenübernahme bestätigen. Doch auch dort sollten Auslandsresidenten und Urlauber unbedingt auf die Formalien achten. Denn viele Ärzte stellen laut Werner Links die Rechnung ohne die erforderlichen Daten für eine saubere Buchführung, um von den ausländischen Barzahlern zu profitieren.
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