Skip to main content
Ad
Uruguay High Resolution 2015 Concept

Sozialversicherungsabkommen mit Uruguay

Am 1. Februar 2015 ist das neue Sozialversicherungsabkommen (SVA) zwischen Deutschland und Uruguay in Kraft getreten. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer in Deutschland und Uruguay gearbeitet hat, genießt durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch werden Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen und es verbessert sich die Möglichkeit, eine Rente aus beiden Ländern zu erhalten. Ein Antrag auf die uruguayische Rente gilt zugleich als Antrag auf die deutsche Rente und umgekehrt. Die Zahlung in den jeweils anderen Staat erfolgt ohne Einschränkungen.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Uruguay entsandt, um dort eine Arbeit für diesen Arbeitgeber auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom deutschen in das uruguayische Rentensystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Uruguay.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

Mehr zum Thema:

Uruguay Sozialversicherungsabkommen Deutsch-Uruguayisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet

Uruguay Sozialversicherungsabkommen Neues Sozialversicherungsabkommen für Rentenversicherung zwischen Deutschland und Brasilien

Rentenreform Auslandsrente Rente im Ausland: Kostenlose Broschüre downloaden

Rentenreform Auslandsrente Rentenreform: “Für deutsche Rentner im Ausland ändert sich nicht”

Rente im Ausland Welche Rentenansprüche Deutsche im Ausland haben

Rentenansprüche Rente ins Ausland wird jetzt in voller Höhe gezahlt

Rentenansprüche Rentenreform Rente aus dem Ausland beziehen: Die Voraussetzungen

Rente im Ausland Rentner im Ausland: Neue Anschrift mitteilen

Rente im Ausland Warum auch Auslandsrentner steuerpflichtig sind

[/symple_box]

Foto: © xtock – Fotolia.com