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Europäische Gesundheitskarte: Was bei Ablehnung im Ausland zu tun ist

Rund 200 Millionen Europäer haben bereits eine Europäische Gesundheitskarte (auch Europäische Krankenversicherungskarte, EKVK bzw. EHIC). Das ist mehr als die Hälfte des versicherten Teils der EU-Bevölkerung. Die Zahl der EKVK-Inhaber nimmt stetig zu und ist 2013 im Vergleich zum Vorjahr um acht Millionen (plus vier Prozent) gestiegen. Dies hat die Europäische Kommission mitgeteilt.

Die Europäische Gesundheitskarte (EKVK) soll es ermöglichen, dass der Inhaber bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland Anspruch auf notwendige ärztliche Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes hat – und zwar zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Staatsangehörige dieses Landes. Die EKVK ist jedoch nicht für eine planmäßige ärztliche Behandlung im Ausland gedacht.

Staatliche Krankenhäuser müssen Europäische Gesundheitskarte akzeptieren

Grundsätzlich werden Patienten bei Vorlage der EKVK in den meisten Fällen ärztlich versorgt und können sich problemlos die Kosten rückerstatten lassen. Es hat jedoch Fälle gegeben, in denen sie abgewiesen wurden, meist aus Unkenntnis der Gesundheitsdienstleister. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen daher sowohl bei den Gesundheitsberufen als auch bei den Bürgern weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Karte besser bekannt wird.

Für den Fall, dass die EKVK nicht akzeptiert wird, sollten sich Betroffene an die zuständige Gesundheitsbehörde des Aufenthaltslandes wenden. Notfallnummern sind ohne weiteres über die EHIC-App für Smartphones und Tablets zu finden. Bleibt es bei der Weigerung, sollten die Patienten die Gesundheitsbehörden in ihrem Heimatland um Unterstützung bitten.

Verstöße direkt der Europäischen Kommission melden

Sollte es dennoch weitere Probleme geben, sollten Versicherte sich an die Europäische Kommission wenden, die den Vorgang untersuchen und bei den Behörden des betreffenden Landes vorbringen kann. Die Kommission untersucht solche Fälle und wird gegen jeden Mitgliedstaat, der die EU-Vorschriften über die Verwendung der EKVK nicht befolgt, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Die Gesundheitskarte ist kostenfrei beim Krankenversicherungsträger in ihrem Heimatland erhältlich und auch Versicherungsvermittler dürfen für die Beschaffung keine Gebühren für Vermittler erheben. In einigen Ländern scheint es der Fall zu sein, das Vermittler für das Antragsverfahren von ihren Kunden Geld verlangen. Die Betroffenen sollten solche Fälle den Krankenversicherungsträgern in ihrem Land melden.

Hilfreiche kostenlose EHIC-App

Die EHIC-App bietet Informationen über die Karte, Notruf-Telefonnummern, eine Liste der Behandlungen und Kosten, die abgedeckt sind, sowie darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. 

Die App enthält Daten zu den 28 EU-Staaten sowie zu Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie ist in 25 Sprachen erhältlich und man kann zwischen den Sprachen wechseln. Sie ersetzt jedoch nicht die Europäische Gesundheitskarte.

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Foto: © Denis Junker – Fotolia.com