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Richtlinie zur Leiharbeit ist rechtens

Die EU-Richtlinie über Leiharbeit ist in Recht und Praxis umgesetzt und bedarf keiner Änderung. Zu diesem Schluss kommt ein aktueller Prüfbericht der EU-Kommission. In allen Mitgliedsstaaten existiert ein rechtlicher Rahmen für einen wirksamen Schutz von Leiharbeitnehmern und eine bessere Qualität der Leiharbeit.

Nach Ansicht der meisten Mitgliedstaaten verursachten die Regelungen zur Zeitarbeit auch keine zusätzlichen Kosten, weder für die nationalen Behörden noch für Zeitarbeitsfirmen oder entleihende Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten sollten dennoch mit zusätzlichen Maßnahmen dafür sorgen, dass Leiharbeitnehmer zunehmend gleich behandelt würden. Dies sei wichtig, um den positiven Beitrag der Zeitarbeit zur Bewältigung der Krise zu würdigen.

Appell an Unternehmen, fair zu bezahlen

Zusammen mit den Mitgliedsstaaten und den Sozialpartnern wird die EU-Kommission die Ziele der Richtlinie weiter verfolgen. Dazu will sie Ausnahmen bei der Gleichbehandlung auf Missbrauch untersuchen aber auch Einschränkungen und Verbote der Leiharbeit überprüfen. Arbeitnehmer mit Zeitarbeitsverträgen machen etwa 1,6 Prozent aller Beschäftigten in der EU aus, die Bedeutung der Leiharbeit nimmt jedoch zu. Unternehmen nutzen Leiharbeiter vor allem für Produktionsspitzen oder zur Vertretung abwesender Beschäftigter.

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