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Rente ins Ausland wird jetzt in voller Höhe gezahlt

Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei der Zahlung ihrer Rente ins Ausland gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Zahlung auf 70 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Positive Auswirkungen auf Rente von Personen aus nicht EU-Ländern

Die Neuregelung wirkt sich auf das Altersruhegeld von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten bereits ihre deutschen Bezüge in unverminderter Höhe.

Alle Fragen rund um das Thema Ruhestandsbezüge im Ausland beantworten die Experten der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 1000 4800 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Zusätzlich bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de themenbezogene Informationen.

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