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Schweiz: Gesetz für reglementierte Berufe tritt in Kraft

Am 1. September dieses Jahres tritt in der Schweiz das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) in Kraft. Es soll eine schnellere und effizientere Kontrolle der Berufsqualifikationen von EU-Bürgern ermöglichen.

So wird unter anderem dadurch Zeit gespart, dass die Dienstleistungsqualifikation von EU-Bürgern im Vorfeld zentralisiert und nur noch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu melden ist (Online-Meldesystem).

Reglementierte Berufe in der Schweiz betreffen Personen, die

  • ihre Qualifikationen für einen in der Schweiz reglementierten Beruf im Ausland erworben haben,
  • in diesem reglementierten Beruf während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz Dienstleistungen erbringen wollen und
  • sich nach Anhang III des Freizügigkeitsabkommens oder nach Anhang K des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) auf die Richtlinie 2005/36/EG berufen können.

Im Baubereich gehören zu den reglementierten Berufen die folgenden:

  • Arbeiter/in am hängenden Seil
  • Architekt/in
  • Bauingenieur/in
  • Baumaschinenführer/in
  • Bauunternehmer/in, Baumeister/in
  • Elektriker/in
  • Elektro-Installateur/in
  • Elektro-Kontrolleur/in
  • Ingenieur/in (andere Richtung)
  • Kaminfeger/in
  • Kranführer/in
  • Plan-Verfasser /in
  • Raumplaner/in
  • Stadtplaner/in
  • Staplerfahrer/in

Darüber hinaus fallen Berufe aus den Bereichen Gesundheitswesen, Handel und Gewerbe, Ernährungswesen, Forstwirtschaft, Tierversuch, Tierschutz und Landwirtschaft, Verkehr, Bildung, Arbeit, Finanzen und Wirtschaft, Sportaktivitäten und juristische Berufe unter das BGMD.

Weitere Infos über reglementierte Berufe in der Schweiz finden Interessierte hier.

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