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Diebstahl im Urlaub: Was zu tun ist

Eine der ärgerlichsten Erfahrungen, die Reisende machen können, ist ohne Frage der Diebstahl im Urlaub von Dokumenten, Geld, Kreditkarten und Wertsachen im Ausland. Denn darunter leidet nicht nur die Reisekasse, auch für die Erholung kann dies nicht gut sein. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass schnellstmöglich nach Verlust der eigenen „Sieben Sachen“ die Polizei, die Versicherung und andere Institutionen eingeschaltet werden müssen. Damit man im Fall des Falles weiß, was zu tun ist, um den Schaden einzugrenzen, haben die ARAG-Rechts-Experten die wichtigsten Maßnahmen rund um den Diebstahl im Urlaub zusammengestellt.

Hotelsafe nutzen

Zunächst einmal sollte es niemand überhaupt erst zu einem Diebstahl kommen lassen. Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meist größeren Tresor fragen. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch haften in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers. Unbedingt vermeiden sollten Urlauber die Mitnahme von größeren Mengen Bargeld. Auch den Hotelschlüssel sollte idealerweise nicht an der Rezeption abgegeben werden. Immerhin wurden etwa 15,2 Prozent aller Deutschen schon einmal im Urlaub bestohlen.

Diebstahl im Urlaub muss sofort gemeldet werden

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch etwas passiert sein, ist das Wichtigste nach einem Diebstahl im Urlaub der sofortige Kontakt zu Polizei und Versicherung. Sollte nämlich keine Anzeige erstattet oder der Diebstahl nicht umgehend bei der Versicherung gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Schadens. Auch ist es von größter Wichtigkeit, die Anzeige nicht nur bei einem Streifenbeamten, sondern direkt auf dem zuständigen Revier aufzugeben.

Reisegepäckversicherung bei Diebstahl im Urlaub empfehlenswert

Obwohl die gängige Hausratversicherung für deutlich mehr Schäden aufkommt als viele denken, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung oft ratsam. Diese schützt vor Verlust oder auch Beschädigung des Reisegepäcks. Allerdings sind auch hier einige Regeln zu befolgen: Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, nicht sorglos mit seinem Gepäck umzugehen. Lässt er seine Reisetasche zum Beispiel unbeaufsichtigt im Bahnabteil stehen, während er ins Bordrestaurant geht, oder gibt sie einem Fremden zum Tragen, handelt er grob fahrlässig

Unbedingt alle Notfallnummern notieren

Bei Verlust von Dokumenten wie EC-Karten, Kreditkarten und Flugtickets sollten die Notfallnummern der verschiedenen Anbieter angerufen werden. Dort können Schäden gemeldet und Karten gesperrt werden. Fehlen nach dem Diebstahl Reisepass oder Personalausweis, helfen die Deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat weiter: Dort werden Ersatzausweise ausgestellt, die die Rückreise ermöglichen. Auch dort besteht die Pflicht, Diebstähle sofort zu melden, sonst könnte der entstandene Schaden, etwa wenn die Kreditkarte von Fremden verwendet wird, auf den Bestohlenen zurückfallen.

Zur Sicherheit sollten vor der Abreise alle wichtigen Dokumente kopiert und Daten wie Notfallnummern und Adresse der deutschen konsularischen Vertretung notiert werden. Die Mitnahme eines Notfall-Passes mit allen wichtigen Rufnummern auf einen Blick ist in diesem Fall eine große Hilfe. Die zentrale Sperr-Notrufnummer 116116 ist in Deutschland gebührenfrei 24 Stunden am Tag zu erreichen.

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Quelle: ARAG – Rund ums Recht

 Foto: © mario beauregard – Fotolia.com