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Wichtige Gründe für eine Reisekrankenversicherung

Etwa 3,6 Millionen Deutsche werden jährlich im Ausland krank und müssen dort in ärztliche Behandlung. 230.000 deutsche Touristen müssen sogar stationär am Urlaubsort behandelt werden. Fehlt dann eine Reisekrankenversicherung, haben viele ein ernsthaftes Problem. Darauf weist die Allianz Global Assistance (AGA) hin.

Ärztliche Behandlung im Ausland kann richtig teuer werden. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten nur einen Basisschutz für Behandlungen innerhalb Europas oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Teure Rücktransporte sind nicht abgedeckt. In fernen Ländern besteht gar kein Versicherungsschutz. Wer nicht bereits vor der Reise mit einer Reisekrankenversicherung vorgesorgt hat, kann schnell in einem finanziellen Fiasko enden. „Angesichts des Risikos, ohne Schutz beispielsweise bei einem Krankenrücktransport aus Thailand auf Kosten bis zu 45.000 Euro sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ein relativ kleines Kostenübel“, sagt Dr. Christian Finkenzeller, Leiter medizinischer Dienst der Allianz Global Assistance. Die Auslands-Reisekrankenversicherung sei die wichtigste Urlaubsversicherung überhaupt, so der Mediziner.

Krankenrücktransport aus USA kostet bis zu 90.000 Euro

Beispielsweise haben die USA das teuerste Gesundheitssystem und die höchsten ärztlichen Honorare der Welt. Die Kosten allein für einen Krankenrücktransport schlagen dort schon mal mit bis zu 90.000 Euro zu Buche. Da das Sozialversicherungsabkommen, das Deutschland mit den USA geschlossen hat, sich nicht auf die Krankenversicherung erstreckt, werden die anfallenden Behandlungskosten von den deutschen, gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Im Krankheitsfall muss der Urlauber also die Kosten bar oder mit Kreditkarte selbst zahlen.

In EU-Mitgliedstaaten oder in Ländern mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen wie Serbien, Montenegro, Türkei, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Marokko oder Tunesien ist die gesetzliche Krankenversicherung kein Rundumschutzpaket für den Urlaub. Denn sie übernimmt nur Leistungen und Honorare, die auch in Deutschland erstattet werden würden. In vielen europäischen Reiseländern sind die Behandlungskosten jedoch um ein Vielfaches höher als hierzulande. Die Mehrkosten trägt in Folge der Urlauber selbst. Auch sind im Ausland andere Zuzahlungsregeln und Selbstbeteiligungen üblich als in Deutschland.

Reisekrankenversicherung schließt Versorgungslücken

Mit einer Reisekrankenversicherung können die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ausgeglichen werden. Der ELVIA Reise-Krankenschutz kann ab neun Euro bei einer Reisedauer bis zu fünf Tagen inklusive Kranken-Rücktransport (mit Selbstbehalt 100 Euro) abgeschlossen werden. Wer öfter im Jahr unterwegs ist – egal ob geschäftlich oder privat – für den lohnt sich der ELVIA Jahres-Reise-Krankenschutz ab 15 Euro (maximale Reisedauer 45 Tage je Reise). Für weitere 10 Euro kann der Selbstbehalt von 100 Euro gespart werden.

Aber auch wer einen ELVIA-Reiseschutz abgeschlossen hat, sollte im Bedarfsfall wichtige Regeln beachten:

Wichtige Regeln für die Kostenerstattung

  1. Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen der Behandlung auf, denn in den meisten Fällen müssen bei Behandlungen im Ausland die Versicherten in Vorleistung gehen. Diese Kosten werden vom Versicherer zuhause nur nach Vorlage der Leistungsbelege erstattet.
  2. Halten Sie stets die Rufnummer der Hotline der Versicherung griffbereit, um bei Notfällen wie Operationen, Klinikaufenthalten oder Rücktransporten, die hohe Kosten verursachen, das weitere Vorgehen abzustimmen.
  3. Vorsicht bei Behandlungen bei Privatärzten mit teuren Honoraren. Sollte eine privatärztliche Behandlung unumgänglich sein, fragen Sie vorab unbedingt beim Versicherer nach, ob die Kosten vollständig übernommen werden.

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