Als Grenzgänger nach Luxemburg
Luxemburg zieht viele Grenzgänger und Nachbarländern an, zumindest teilweise aufgrund der hohen Gehälter. Dies ist nicht zuletzt für Trier südöstlich von Luxemburg der Fall: Aus der kleinen deutschen Stadt pendeln etwa 28.000 Arbeitnehmer jeden Tag nach Luxemburg.
Trier umfasst nur einen kleinen Teil der Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz auf deutscher Seite, Lothringen in Frankreich sowie Luxemburg, in denen insgesamt etwa 250.000 Grenzgänger wohnen. Die meisten dieser mobilen Arbeitnehmer gehen nach Luxemburg, wo 45 Prozent aller Beschäftigten aus dem Ausland kommen.
300 freie Stellen in Luxemburg für Grenzgänger
Vor diesem Hintergrund organisierte die grenzüberschreitende EURES-Partnerschaft in der Region kürzlich einen Europäischen Jobtag in einer alten Tuchfabrik im Zentrum Triers – ein Ort mit Symbolkraft angesichts des sich ständig ändernden Arbeitsmarktes. An diesem Jobtag nahmen 18 Arbeitgeber, größtenteils aus Luxemburg, teil, die zusammen mit EURES etwa 300 freie Stellen für die 1.500 Besucher anboten.
Grenzgänger müssen sich zwar Herausforderungen wie dem täglichen Pendeln stellen, es bieten sich aber auch Möglichkeiten wie beispielsweise eine größere Auswahl im Bereich der Gesundheitsversorgung. Grenzüberschreitende Beschäftigung beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet. Praktisch bedeutet dies, dass er an (mindestens) zwei Verwaltungssysteme gebunden ist.
Grenzgänger haben nur in einem Land Anspruch auf Sozialversicherung
Als Faustregel gilt, dass grenzüberschreitende Arbeitnehmer nur in einem Land Anspruch auf Sozialversicherung haben, und dies ist im Allgemeinen das Land, in dem sie beschäftigt sind. Da europäische Vorschriften festlegen, dass ein Bürger in dem Land sozialversichert ist, in dem er arbeitet, sind die meisten grenzüberschreitenden Arbeitnehmer aus Deutschland in Luxemburg versichert.
Aber was ist, wenn diese Arbeitnehmer ein deutsches Krankenhaus oder weiterhin ihren Hausarzt aufsuchen möchten? „Grenzüberschreitende Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie aussuchen können, in welchem Land sie die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten. Wenn sich jemand für Deutschland entscheidet, bezahlt Luxemburg das deutsche System für ihn“, erläutert die deutsche EURES-Beraterin Annette Fehrholz aus Trier.
Weitere Informationen:
Kurzer Videoclip zu Sozialversicherungsrechten beim Aufenthalt in verschiedenen europäischen Ländern
Neue Sozialversicherungsregel für Grenzgänger in der Schweiz
Einfachere Regeln für fliegendes Personal und selbstständige Grenzgänger
Arbeitslos nach Auslandsaufenthalt
Foto: © davis – Fotolia.com