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Neues SVA für Rentenversicherung zwischen Deutschland und Brasilien

Deutsche Arbeitnehmer in Brasilien sowie Brasilianer mit einem Job in Deutschland sind ab dem 1. Mai 2013 besser geschützt. Dafür sorgt das bereits im Dezember 2009 unterzeichnete deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen mit Auswirkungen auf die Rentenversicherung, meldet das Portal ihre-vorsorge.de.

Der deutsche Botschafter in Brasilien, Wilfried Grolig, und der brasilianische Minister für Soziale Sicherheit, Garibaldi Alves Filho, tauschten kürzlich dazu die Ratifikationsurkunden aus.

Durch die Vereinbarung werden vor allem im Bereich der Rentenversicherung der soziale Schutz von Deutschen und Brasilianern koordiniert und Lücken im Versicherungsverlauf vermieden. Konkret heißt das: Durch die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, die in Deutschland und in Brasilien zurückgelegt wurden, kann die für eine deutsche Rente erforderliche Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllt werden. Das Abkommen ist damit nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten.

Deutsche Expats in Brasilien können 24 Monate in deutscher Rentenversicherung bleiben

Das Abkommen enthält zudem Regelungen, um eine Doppelversicherung bei befristeten Beschäftigungen in Deutschland und Brasilien zu vermeiden. So können Arbeitnehmer, die von deutschen Unternehmen nach Brasilien entsandt wurden, für die ersten 24 Monate ihrer Beschäftigung in der Deutschen Rentenversicherung bleiben. Das gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien. Damit müssen Arbeitnehmer, die nur vorübergehend in Brasilien eingesetzt sind, nicht mehr in das brasilianische Rentensystem wechseln.

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