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Jobsuche im Ausland: Was zu beachten ist

Einen Job im Ausland würden mehr als ein Drittel der Deutschen (35 Prozent) für zwei bis drei Jahre bei einer Gehaltserhöhung von zehn Prozent ganztags annehmen. Der Arbeitsplatz dürfte in einem Land sein, das mindestens drei bis fünf Flugstunden entfernt wäre. 60 Prozent der Deutschen würden das Angebot als besonders reizvoll empfinden, wenn sie nach ihrer Zeit im Ausland ihren alten Arbeitsplatz noch sicher hätten. Das hat eine Studie des Ipsos-Instituts kürzlich ergeben.

Fakt ist: Einen Arbeitsplatz im Ausland zu finden, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um im neuen Aufenthaltsland Fuß zu fassen. Neben den bekannten Jobportalen Stepstone oder Monster, die auch Auslandsjobs im Angebot haben, gibt es einige Portale, die sich auf bestimmte Länder oder Regionen konzentrieren. Eine entsprechende Liste, die regelmäßig erweitert wird, finden Sie auf dieser Seite.

Andere Länder – andere Bewerbungsverfahren für Jobs

In anderen Ländern herrschen natürlich auch andere Bewerbungsverfahren. Die Europäische Kommission hat für Europa die Broschüre „Sie hören dann von uns“ herausgebracht, in der Sie wichtige Infos über Bewerbungsabläufe in den europäischen Ländern erhalten. Weitere länderspezifische Bewerbungstipps gibt auch die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur – dort finden Interessierte länderspezifische Bewerbungstipps.

Fachübersetzungen von Zeugnissen erforderlich

Fachübersetzungen sind meistens teuer, insbesondere dann, wenn es sich um eine ungewöhnliche Sprachkombination oder um eine Übersetzung von Arbeitszeugnissen handelt, die beglaubigt werden müssen. An Übersetzungsbüros mangelt es nicht, doch welches ist das richtige? So kümmert sich ein guter Dienstleister nicht nur um die Übersetzung, sondern auch um die Formatierung des Dokumentes eins zu eins entsprechend der Vorlage sowie um die Beglaubigung der Arbeitszeugnisse.

Zeugnisse müssen prinzipiell beglaubigt werden, weil sie sonst nicht anerkannt werden. Bei Arbeitszeugnissen besteht zwar keine grundsätzliche Pflicht, aber es erhöht bei einer Bewerbung die Glaubwürdigkeit. Denn: Mit der Beglaubigung geht die Garantie einher, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Wer die Übersetzung bei einem Dolmetscher vornehmen lässt, der nicht beglaubigen darf, muss den Gang zum Notariat einkalkulieren. Eine Behörde oder ein Übersetzungsbüro verlangen in der Regel rund 2,50 Euro pro Beglaubigung.

Vor Vertragsunterzeichnung auf die Regeln achten

Bevor Sie im Ausland einen Arbeitsvertrag unterschreiben, achten Sie unbedingt auf ein paar wichtige Regeln! Überprüfen Sie zum Beispiel, ob der potenzielle Arbeitgeber seriös wirkt. Ein Blick auf die Unternehmens-Homepage liefert oft schon einen ersten Eindruck. Klären Sie Formalitäten wie Probezeit, Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, soziale Absicherung und Arbeitserlaubnis. Informieren Sie sich vorab, was im jeweiligen Land üblich ist. Die ZAV, EURES oder der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. können Sie dabei unterstützen.

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 Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com