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Russland: Aufenthaltsdauer nicht überschreiten

Die genehmigte Aufenthaltsdauer bei Reisen nach Russland sollte unter keinen Umständen überschritten werden. Darauf weist die VisumCentrale hin.

Reisende, die Russland nach Ablauf der Visumgültigkeit nicht verlassen haben, müssen mit Einreisesperren (bis zu drei Jahre) und auch danach noch mit einem erschwertem Visumverfahren rechnen. Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht rechtzeitig das Land verlassen, drohen Geldstrafen.

Visa für Russland können online beantragt werden

Das russische Konsulat in Bonn bietet seit dem 6. November 2012 auch ein elektronisches Visumantragsformular an. Zurzeit werden online und offline ausgefüllte Visumantragsformulare akzeptiert, so das russische Konsulat. Geplant ist jedoch, künftig nur noch online ausgefüllte Visumantragsformulare anzunehmen, wenn Technikprobleme behoben sind.

Es ist damit zu rechnen, dass die anderen Vertretungen der Russischen Föderation ebenfalls auf das Online-Visumantragsformular umstellen werden. Das Formular finden Antragsteller auf der Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation unter: https://visa.kdmid.ru  https://visa.kdmid.ru

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Foto: Florentine  / pixelio.de